Kommunale Wärmeplanung
Fragen & Antworten
Die Gemeinden Zschorlau und Bockau haben mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung begonnen. Der Wärmeplan ist eine langfristige kommunale Strategie, die alle fünf Jahre fortgeschrieben wird. Das Ziel besteht darin, gemeinsam mit der Kommune, Netzbetreibern und Energieversorgern Optionen für eine zukünftige Versorgung mit erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2045 zu entwickeln. Dabei sollen auch bestehende Effizienzpotenziale, wie Energieeinsparungen durch Gebäudesanierungen genutzt werden. Die erarbeiteten Optionen sollen später sowohl von möglichen Wärmenetzbetreibern als auch von Energieversorgern und der Kommune umgesetzt werden, wobei die Aspekte Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Bezahlbarkeit und Zuverlässigkeit im Vordergrund stehen.
Die Gemeinden Zschorlau und Bockau möchten die Bürgerinnen und Bürger während dieses Vorhabens aktiv einbeziehen. Sie erhalten Informationen zu wichtigen Zwischenschritten im Planungsprozess.
Ihr Ansprechpartner:
Verwaltungsgemeinschaft Zschorlau-Bockau
Bauamtsleiter Hr. Meier-Knietzsch
+49 3771 4104 - 65
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fragen & Antworten Teil 1
Frage: Sind die Ergebnisse der Wärmeplanung bindend?
Antwort: Nein. Die Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, deren Ergebnisse nicht verpflichtend sind, sondern einen empfehlenden Charakter haben. Sie gibt der Kommune eine Zielrichtung vor. Für die Bürger entstehen daraus keine Pflichten, aber es können auch keine Rechte für den Anschluss abgeleitet werden.
Frage: Welchen Mehrwert hat die Wärmeplanung?
Antwort: Ein zentraler Aspekt der technischen Untersuchungen ist die Analyse, ob sich Teile der Kommune für eine bestimmte Versorgungsoption eignen. Auf dieser Grundlage wird am Ende der Wärmeplanung das Gemeindegebiet in verschiedene, gesetzlich festgelegte Versorgungsgebiete unterteilt, die für das Zieljahr 2045 gelten.
Welche Gebiete für Zschorlau und Bockau in Frage kommen, hängt vom Ergebnis der laufenden Untersuchung ab:
- Wärmenetzgebiet:
Hier könnte ein Wärmenetz entstehen, das viele Gebäude zentral mit Wärme versorgt. Das ist vor allem in dichter bebauten Bereichen sinnvoll, wo größere Gebäude oder öffentliche Einrichtungen die Grundauslastung des Netzes sicherstellen können.
- Wasserstoffnetzgebiet:
In bestimmten Gebieten könnte auch Wasserstoff als Energieträger genutzt werden, zum Beispiel, wenn entsprechende Infrastruktur vorhanden ist oder geplant wird. Die ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff ist aktuell aber unklar.
- Dezentrales Versorgungsgebiet:
In weniger dicht bebauten Gebieten, etwa mit vielen Einfamilienhäusern, wird oft eine dezentrale Wärmeversorgung wahrscheinlich sein, die direkt vor Ort Energie erzeugt.
Der Mehrwert der kommunalen Wärmeplanung liegt darin, dass sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage bietet, wie die Wärmeversorgung bis 2045 treibhausgasneutral gestaltet werden kann. Für die Bewohner bedeutet dies, dass frühzeitig klar wird, welche Versorgungsart für ihre Wohnlage vorgesehen ist, was langfristige Planungssicherheit schafft. Die kommunale Wärmeplanungsstrategie muss alle fünf Jahre angepasst werden.
Fragen & Antworten Teil 2
Frage: Treten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes eher in Kraft, wenn die Wärmeplanung zeitnah fertiggestellt wird?
Antwort: Nein. Die Fertigstellung der Wärmeplanung vor 2028 führt nicht automatisch zu einem früheren Inkrafttreten der Vorgaben aus dem GEG. Die Regelungen des GEG treten nur dann eher in Kraft, wenn sich die Kommune dazu entschließt, ein Gebiet für eine bestimmte Nutzung eines Energieträgers per Satzung festzulegen, z.B. Anschlussgebiet für Fernwärme. Auf diese Ausweisungsentscheidung – und nicht auf den Wärmeplan – nimmt das GEG Bezug (§ 71 Absatz 8 Satz 3 sowie § 71k Absatz 1 Nummer 1 GEG). Die Benennung von Gebieten im Wärmeplan ist nicht ausreichend, um das GEG eher in Kraft zu setzen, ebenso wenig wie der Beschluss des Plans im Gemeinderat.
Frage: Es wurde kurz vor dem Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes eine neue Gasheizung eingebaut. Welche Auswirkungen sind für solche neu eingebauten Heizungen zu erwarten?
Antwort: Die Heizung kann bis maximal 2045 so weiter betrieben werden. Erst wenn wieder eine neue Heizung eingebaut wird, muss diese die Anforderungen aus dem GEG erfüllen. Das heißt, wenn Sie nach Juni 2028 wieder eine neue Heizung einbauen, muss diese zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Nähere Hinweise liefert das Schaubild.
Frage: Was sollte ich bei der Umrüstung/Nachrüstung meiner Gastherme beachten? Ist eine „H2-Ready“-Gasheizung zukunftssicher?
Antwort: Ob eine bestimmte Heizung in Zukunft genutzt werden kann, hängt von den gesetzlichen Vorgaben ab. Derzeit ist eine H2-Ready-Gasheizung gesetzlich nicht verboten. Ob sie sinnvoll ist, hängt aber von der kommunalen Wärmeplanung ab. Erst wenn diese feststeht, kann man genauer sagen, wie die Gasversorgung in Zukunft aussehen wird. Nach aktuellem Recht dürfen neue H2-Ready-Gasheizungen nach 2029 nur weiter mit Erdgas betrieben werden, wenn diese die steigenden Anteile erneuerbarer Energien berücksichtigen (siehe Schaubild) oder wenn das Gebäude in einem Gebiet liegt, das an das Wasserstoffnetz angeschlossen wird. Dafür müssen die Stadt und der Netzbetreiber einen Plan bei der Bundesnetzagentur einreichen und genehmigen lassen.
Fragen & Antworten Teil 3
Frage: Ich brauche bereits jetzt eine neue Heizung bzw. möchte mein Gebäude sanieren. Ich kann nicht auf das Ende der Wärmeplanung warten. Was kann ich tun?
Antwort: Die kommunale Wärmeplanung zeigt im Ergebnis für ganz Zschorlau und Bockau Gebiete auf, welche in Zukunft am geeignetsten für ein Wärmenetz, eine dezentrale Versorgung oder ggf. Wasserstoffnetzgebiete (grüne Gase) sind. Welche Option für ein einzelnes Gebäude zu einem bestimmten Zeitpunkt am sinnvollsten ist, muss im Einzelfall betrachtet werden. Insbesondere dann, wenn die Wärmeplanung noch nicht vorliegt.
Bereits jetzt gibt es umfassende Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die genutzt werden können:
- Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen
https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/energie/energieberatung-der-verbraucherzentrale-78220
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/ - Regelmäßige Vorträge der Sächsischen Energieagentur SAENA:
https://www.saena.de/veranstaltungskalender.html - Bundesprogramm 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html
Die Gemeinden Zschorlau und Bockau beginnen mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Ziel der Wärmeplanung
Bei der Wärmeplanung handelt es sich, anders als der Name irrtümlich verrät weniger um einen konkreten Plan, als um eine langfristige kommunale Strategie. Die kommunale Wärmeplanungsstrategie soll die Grundlage für eine Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien bis zum Jahr 2045 schaffen.
Inhalte
Dabei werden Energiequellen wie Erdwärme, Solarenergie und Biomasse berücksichtigt. Ebenso werden Möglichkeiten zur Nutzung von Abwärme und zur Steigerung der Energieeffizienz analysiert.
Im Rahmen der Untersuchung, die von den Planungsbüros KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH und mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH erstellt wird, werden Szenarien entwickelt und Maßnahmen vorgeschlagen, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Zschorlau und Bockau schrittweise erreicht werden kann.
Es wird analysiert, welche Gebiete zukünftig an ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden können und wo dezentrale Lösungen (Eigenversorgung) sinnvoll sind. Dies schafft Klarheit für Gebäudeeigentümer, Unternehmen, Energieversorger und Netzbetreiber.