Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid – Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid

Aufgrund der ab 01.01.2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Die Gemeinde Zschorlau informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide zugleich Vorauszahlungsbescheide für Folgejahre waren. Die bisher festgesetzten Raten waren bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides weiter zu zahlen. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 01.01.2025 zunächst.

Der Gemeinderat hat am 23.09.2024 eine neue Hebesatzsatzung für 2025 mit den folgenden Hebesätzen beschlossen:

 

ab 2025 (neu)

bis 2024 (alt)

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

150 v.H.

290 v.H

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)

370 v.H.

430 v.H

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Fall ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. Die neuen Grundsteuerbescheide erhalten Sie voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2025 – 10.01.2025.

Hinweise zur Zahlung ab 2025:

Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte ab 2025. Sobald Ihnen der neue Grundsteuerbescheid vorliegt, können Sie dem Kreditinstitut einen neuen Dauerauftrag erteilen.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.

Reform der Grundsteuer – Video zur Grundsteuerreform für Internetauftritte

Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes und dem Deutschen Städtetag hat der DStGB ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht. In diesem wird auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden hingewiesen und weshalb die Reform notwendig war. Insbesondere sollen alle Erklärungspflichtigen noch einmal sensibilisiert werden rechtzeitig, also in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022, ihre Erklärung elektronisch über ELSTER bei dem Finanzamt abzugeben. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Finanzverwaltungen die Werte der Grundstücke feststellen und anschließend die Kommunen die neue Grundsteuer erheben können. 

Das Video finden Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=7AL6c8faBHk und auch auf der Homepage des DStGB unter https://www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/video-zur-umsetzung-der-grundsteuerreform/.

Zusatzportal für Grundsteuer

Wegen der Grundsteuerreform müssen rund 36 Millionen Grundstücke deutschlandweit neu bewertet werden. Seit Anfang Juli müssen deshalb Mil­lionen Eigentümer von Immobilien ihre Grundsteuererklärung elektronisch abgeben. Bis Ende Oktober 2022 haben sie Zeit. Hierfür hat die Finanzver­waltung nun ein weiteres Internetportal für Privateigentümer eingerichtet, das alternativ zur Steuerplattform „Elster" seit Anfang Juli bereitsteht, wie der Bund der Steuerzahler informiert. Für die elf Bundesländer, die derzeit am Bundesmodell teilnehmen - darunter auch Sachsen -, gibt es die Seite „Grundsteuererklaerung-fuer­ privateigentum.de". ,,Der Vorteil ist, dass hier kein Elster-Zertifikat für die Abgabe der Erklärung benötigt wird", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Angaben können direkt auf der Homepage eingegeben werden. Dazu muss zunächst eine E-Mail-Adresse angegeben werden, zusätzlich werde nach der Steuer-lD gefragt. Für die endgültige Abgabe der Da­ten wird ein Freischaltcode benötigt. Diesen erhalten Eigentümer nach Ein­ tragen der Steuer-lD vom Finanzamt an ihre Postadresse. Ist der Code da, werden Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnun­gen und unbebauten Grundstücken durch die einzelnen Pflichtangaben geleitet. 

Finanzämter starten Hotlines zur Grundsteuerreform

Die sächsischen Finanzämter haben die Hotlines zur Grundsteuerreform eingerichtet, bei welchen sich Interessierte zur Umsetzung der Reform im Freistaat informieren können. Die Hotlines sind lokal bei 21 sächsischen Finanzämtern angesiedelt und werden durch Bedienstete des jeweiligen Finanzamtes vor Ort während der Öffnungszeiten betreut. Die Telefonnummern sind auf der Website www.grundsteuer.sachsen.de in der Rubrik »Kontakt« zu finden. Das Bundesministerium der Finanzen hat zudem in dieser Woche öffentlich zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab dem 1. Juli 2022 aufgefordert. Konkret angesprochen sind die Eigentümer von Grundstücken bzw. eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbauberechtigte zum Stichtag 1. Januar 2022. Sie sind verpflichtet, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 elektronisch eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts, die sogenannte Feststellungserklärung, beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

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