Die Gemeinden Zschorlau und Bockau beginnen mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Ziel der Wärmeplanung

Bei der Wärmeplanung handelt es sich, anders als der Name irrtümlich verrät weniger um einen konkreten Plan, als um eine langfristige kommunale Strategie. Die kommunale Wärmeplanungsstrategie soll die Grundlage für eine Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien bis zum Jahr 2045 schaffen.

Inhalte

Dabei werden Energiequellen wie Erdwärme, Solarenergie und Biomasse berücksichtigt. Ebenso werden Möglichkeiten zur Nutzung von Abwärme und zur Steigerung der Energieeffizienz analysiert.

Im Rahmen der Untersuchung, die von den Planungsbüros KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH und mellon Gesellschaft für nachhaltige Infrastruktur mbH erstellt wird, werden Szenarien entwickelt und Maßnahmen vorgeschlagen, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Zschorlau und Bockau schrittweise erreicht werden kann.

Es wird analysiert, welche Gebiete zukünftig an ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden können und wo dezentrale Lösungen (Eigenversorgung) sinnvoll sind. Dies schafft Klarheit für Gebäudeeigentümer, Unternehmen, Energieversorger und Netzbetreiber.

Datenerhebung und rechtliche Grundlagen

Die kommunale Wärmeplanung basiert auf dem Bundesgesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG). Die benötigten Daten werden ausschließlich in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern und anderen übergeordneten Stellen erhoben. Persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern werden nicht abgefragt.

Die Planung ist strategisch und rechtlich unverbindlich – sie gibt Empfehlungen, aber macht keine verpflichtenden Vorgaben für die Beheizung.

Die Wärmeplanung ist ein langfristiger Prozess, der regelmäßig überprüft und an zukünftige Entwicklungen angepasst wird

Weitere Informationen

Die Gemeinden Zschorlau und Bockau erhalten für die Erstellung eine 90%ige Förderung aus der Kommunalrichtlinie des Bundes.

Durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind alle Kommunen unter 100.000 Einwohner verpflichtet eine Wärmeplanung bis Mitte 2028 aufzustellen.

Sollten Sie Fragen zur Wärmeplanung haben, richten Sie diese gern an uns.

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Briefpost: Verwaltungsgemeinschaft Zschorlau-Bockau, August-Bebel-Straße 78, 08321 Zschorlau

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