gemeinsame Schiedsstelle Zschorlau und Bockau

Friedensrichter

Informationen zum Nachbarrecht finden Sie in der Broschüre "Nachbarrecht in Sachsen", herausgegeben vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz. Die Broschüre können Sie hier kostenlos downloaden.

Aufgaben
Das Verfahren vor einer Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch. Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten,
1. die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen;
2. die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben;
3. an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
(vgl. § 1 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz)

Kontakt:
Schiedsstelle Aue, Postfach 1652, 08276 Aue
Telefon: 03771 / 281 123

 

 

 

 

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.