Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2011

Gravierende demografische, wirtschaftliche und soziale Umbrüche haben die Rahmenbedingungen der Stadtentwicklung seit Beginn der 1990er-Jahre insbesondere in den neuen Bundesländern grundlegend verändert und geprägt. Von den Folgen dieses Strukturwandels ist mittlerweile eine große Bandbreite von Kommunen und Regionen in der gesamten Bundesrepublik betroffen. Kleine, mittlere und große Städte in Nord und Süd, Ost und West sind mit sinkenden Einwohnerzahlen, wachsenden Wohnungsleerständen, der Aushöhlung von Stadtzentren sowie überdimensionierten öffentlichen Infrastruktureinrichtungen konfrontiert.

Durch das Staatsministerium des Innern des Freistaates Sachsen wurde die Diskussion zur Neuausrichtung der Stadtentwicklungsstrategie Sachsen bis 2020 eröffnet. Das dritte Jahrzehnt der Städtebauförderung in Sachsen bis zum Jahr 2020 steht unter dem Gesamtziel „der Erhalt und die langfristige Verbesserung der Lebensqualität trotz der Folgen der demographischen Entwicklung. Auch die sächsische Stadtentwicklungspolitik fühlt sich der Entwicklung der Kernbereiche der Siedlungsstrukturen verpflichtet. In der Stadtentwicklung der nächsten Jahre müssen vor allem die Innenstädte gestärkt werden. Wir brauchen die Innenstädte als attraktive Orte zum Wohnen und Arbeiten, für Handel und Gewerbe, und mit einer entsprechenden Infrastruktur ausgestattet. Auch mit Blick auf die Funktion der Stadt für den ländlichen Raum ist dies von größter Bedeutung. Nur wenn wir die Innenstädte stärken, verhindern wir, dass die sinkenden Einwohnerzahlen zu einem Auseinanderdriften unserer Städte führen und der Erhalt der Infrastruktur unbezahlbar wird."1

Spätestens mit der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministerium des Innern für die Programme der Städtebauförderung Programmjahr 2011 vom 16. Dezember 2010 wird deutlich, dass eine Vielzahl von Fördergebietskonzepten (auch das städtebauliche Entwicklungskonzept [SEKO] nach § 171b Abs. 2 BauGB) auf der Grundlage eines gesamtstädtischen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) erarbeitet werden muss. D. h., das INSEK dient zur Festlegung von einzelnen Entwicklungsbereichen im Stadtgebiet, aus denen die Fördergebiete abgeleitet werden.2

Ein INSEK bildet demnach nicht nur die Grundlage für die Bauleitplanung, sondern ebenso für die Inanspruchnahme städtebaulicher Förderprogramme. Gleichzeitig sollen aber auch andere Bausteine in das Finanzierungskonzept der zukünftigen Stadtentwicklung integriert werden.

Unter den folgenden Verweisen finden Sie weiter führende Unterlagen: 

Erläuterungsbericht_INSEK Zschorlau Stand Nov. 2011

1 Pressemitteilung Innenminister Ulbig: Stärkung der Innenstädte ist Schwerpunkt der Stadtentwicklung in Sachsen bis 2020, vom 11.08.2010
2 Quelle: Sächsisches Amtsblatt Nr. 52 vom 30.12.2010

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