Der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen informiert

Zum 1. Mai 2025 tritt deutschlandweit eine Änderung der Bioabfallverordnung in Kraft, die eine weitere Reduzierung von Fremdstoffanteilen im Bioabfall vorschreibt. Verwertungsanlagen weisen Bioabfälle mit zu hohem Fremdstoffanteil ab. Der ZAS wird daher konsequent die Regelung seiner Abfallwirtschaftssatzung umsetzen, die Kunststoffverpackungen in Biotonnen ausschließt. Dazu gehören auch im Handel erhältliche sogenannte kompostierbare Biokunststoffbeutel. Fehlbefüllte Biotonnen werden künftig mit einem Mängelaufkleber versehen und sind nachzusortieren oder müssen als Restabfall gekippt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ZAS unter www.za-sws.de

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