Neugestaltung der Internetseite der Gemeinde Zschorlau
Die Gemeinde Zschorlau erhielt den Fördermittelbescheid für die Neugestaltung ihrer Internetseite. Die zukünftige Seite wird mobil und barrierefrei sowie im responsiven Design gestaltet. Somit kann diese auch auf mobilen Endgeräten optimiert angezeigt werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.11.2016 über die Vergabe beraten und den Auftrag vergeben. Die Maßnahme soll bis Ende März 2017 beendet sein.
Das Vorhaben wird zu 60 % durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie gefördert.
Bekanntmachung zur Übermittlungssperre
Gemäß des Bundesmeldegesetzes (BMG), des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (SächsAGBMG) und der Sächsischen Meldeverordnung (SächsMeldVO) haben Personen gegen über der Meldebehörde ein Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung ihrer Personendaten. Ein Widerspruch ist jederzeit im Einwohnermeldeamt möglich und gilt bis auf Widerruf. Die Eintragung der Übermittlungssperre ist gebührenfrei.