Projektförderung: "Inklusive Teilhabe"
Förderaufruf der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Erzgebirgskreises auf der Grundlage des § 6 der Sächsischen Kommunal-Pauschalen-Verordnung zur Antragstellung für die Förderung von Projekten für mehr Inklusion.
Für den Erzgebirgskreis wird eine Zuwendung in Höhe von ca. 80.000 Euro zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen bereitgestellt.
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