Zusatzportal für Grundsteuer

Wegen der Grundsteuerreform müssen rund 36 Millionen Grundstücke deutschlandweit neu bewertet werden. Seit Anfang Juli müssen deshalb Mil­lionen Eigentümer von Immobilien ihre Grundsteuererklärung elektronisch abgeben. Bis Ende Oktober 2022 haben sie Zeit. Hierfür hat die Finanzver­waltung nun ein weiteres Internetportal für Privateigentümer eingerichtet, das alternativ zur Steuerplattform „Elster" seit Anfang Juli bereitsteht, wie der Bund der Steuerzahler informiert. Für die elf Bundesländer, die derzeit am Bundesmodell teilnehmen - darunter auch Sachsen -, gibt es die Seite „Grundsteuererklaerung-fuer­ privateigentum.de". ,,Der Vorteil ist, dass hier kein Elster-Zertifikat für die Abgabe der Erklärung benötigt wird", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Angaben können direkt auf der Homepage eingegeben werden. Dazu muss zunächst eine E-Mail-Adresse angegeben werden, zusätzlich werde nach der Steuer-lD gefragt. Für die endgültige Abgabe der Da­ten wird ein Freischaltcode benötigt. Diesen erhalten Eigentümer nach Ein­ tragen der Steuer-lD vom Finanzamt an ihre Postadresse. Ist der Code da, werden Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnun­gen und unbebauten Grundstücken durch die einzelnen Pflichtangaben geleitet. 

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