Ein herzliches Willkommen ...
auf der Homepage der Gemeinde Zschorlau. Es ist mir eine ganz besondere Freude, Sie als virtuellen Besucher auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen.
„Wer im Internet nicht zu finden ist, erweckt den Verdacht, er habe gar nicht existiert.“ (Ernst Probst / Publizist). Gestatten Sie mir, „er“ durch „sie“ zu ersetzen. Und ich meine damit unsere lebens- und liebenswerte über 800 Jahre alte Gemeinde Zschorlau mit den Ortsteilen Albernau und Burkhardtsgrün. [ Weiterlesen ... ]
AKTUELLES AUS DEM ORTSGESCHEHEN
Wichtige Information zur Grundsteuer-Reform
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 das derzeitige Erhebungsverfahren der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer aktuell noch aufbaut, völlig veraltet ist und damit gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstößt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025 gefordert. In Sachsen gelten dafür die vom Bund beschlossenen Reformgesetze und landeseigene Steuermesszahlen, die im Sächsischen Grundsteuermesszahlengesetz festgelegt sind
Die Gemeinde Zschorlau trägt für diese Situation keine Verantwortung, ist aber an einer rechtmäßigen Besteuerungsgrundlage und einem geordneten Erhebungsverfahren interessiert.
Jedes Grundstück wird im Rahmen der Reform neu bewertet. Die Finanzämter ermitteln derzeit die neuen Grundsteuerwerte. Der Bewertungsprozess wird sich bis weit in das Jahr 2024 erstrecken. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Aus den Bescheiden des Finanzamtes geht die ab dem Jahr 2025 zu zahlende Grundsteuer nicht hervor. Erst mit Bekanntwerden des künftigen Hebesatzes der Gemeinde Zschorlau, der mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert wird, lässt sich für den Einzelnen die Höhe der Grundsteuer berechnen.
Die Ungewissheit über die künftige Grundsteuer sorgt bei den betroffenen Steuerzahlern naturgemäß für Verunsicherung. Auf diese Sorgen soll durch einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderates Zschorlau zur Einhaltung der Aufkommensneutralität im zweiten Quartal 2024 reagiert werden.
Die Gemeinde Zschorlau beabsichtigt aufgrund der Reform keine Mehreinnahmen zu erzielen. Daher soll sich die Gesamtsumme der Einnahmen aus der Grundsteuer für die Gemeinde Zschorlau, das sogenannte Grundsteueraufkommen, durch die Reform nicht verändern. Die Aufkommensneutralität soll somit gewahrt bleiben.
Der Begriff „Aufkommensneutralität“ wird jedoch oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Gemeinde Zschorlau nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten wird. Im Jahr 2025 soll insgesamt so viel an Grundsteuer wie im Jahr 2024 vereinnahmt werden.
Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass die Grundsteuer für den einzelnen Grundstückseigentümer gleichbleibt. Die Grundsteuerreform soll ja gerade eine Aktualisierung der Grundsteuerwerte herbeiführen und zu mehr Steuergerechtigkeit führen. Es ist aus verfassungsrechtlichen Gründen unvermeidlich, dass ein Teil der Grundstückeigentümer künftig höher belastet wird als gegenwärtig, ein anderer Teil hingegen weniger Grundsteuer zahlen muss.
Die Gemeindeverwaltung wird dazu weiter informieren.
Wichtiges Informationsmaterial im Bauamt
Sie planen ein Haus, eine Sanierung oder auch nur den Austausch Ihrer Heizung? Dann werden Sie mit vielen Fragen zu Energieeffizienz, modernen Heizungssystemen, Dämmstoffen, Smart Home etc. konfrontiert.
Die Gemeinde Zschorlau ist bereits seit vielen Jahren mit dem European Energy Award ausgezeichnet. Dies bedeutet nicht nur Energie einzusparen, sondern auch auf langfristige Möglichkeiten zu setzen, Ressourcen zu schonen und Klimaschutz zu erreichen.
Um auch unsere Einwohner gut zu informieren, liegen im Rathaus (1. OG) viele interessante Broschüren aus.
Bei Fragen, wenden Sie sich gern an unser Bauamt (Zimmer 12).
Die Broschüren können Sie auch online unter www.saena.de/broschueren lesen.
Strom und Wasser sparen: Es lohnt sich!
In der bereits 30. Ausgabe der Broschüre erklären wir die 2021 eingeführten Energielabels und geben Stromspartipps beim Kauf und bei der Nutzung von Haushaltsgeräten.
Hier lesen Sie die neue Broschüre „Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2023"
Die Listen der sparsamsten Haushaltsgeräte und die Verbrauchsangaben für durchschnittliche, aber auch für besonders ineffiziente Geräte, helfen den Haushalten dabei, eine klimafreundliche und kostengünstige Entscheidung zu treffen. Das ist ein kleiner, aber wirkungsvoller Beitrag, um vom russischen Öl und Erdgas unabhängiger zu werden.
Was muss ich wissen zur aktuellen Marktsituation auf dem Energiemarkt
Solarkataster Sachsen geht online - Infos zu Eignung und Ertrag der Flächen
Flächendeckend für den gesamten Freistaat Sachsen gibt es seit kurzem ein kostenfreies sogenanntes Solarkataster. Darin enthalten sind Daten für die Eignung von Dach- oder Freiflächen zur Erzeugung von Elektroenergie aus Sonnenlicht (Photovoltaikstrom) und ein Onlinerechner zum Ertrag.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.saena.de/solarkataster-sachsen-geht-online-infos-zu-eignung-und-ertrag-der-flaechen-9838.html
Das Berechnungstool finden Sie hier: https://solarkataster-sachsen.de/
Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen
Hier geht´s zu allen Veranstalungen
Pressemitteilungen der Verbraucherzentrale
Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale:
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte interessenneutrale Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit über 550 Energieberatern und an mehr als 800 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Haushalte zu allen Energie-Themen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise Energiesparen, Wärmedämmung, moderne Heiztechnik und erneuerbare Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die einem Güterzug von 50 km Länge voller Steinkohle entspricht.
Diese Presseinfo wird durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes mitfinanziert.