Gemeinsame Schiedsstelle Zschorlau und Bockau

Schiedsstelle/Friedensrichter

Informationen zum Nachbarrecht finden Sie in der Broschüre "Nachbarrecht in Sachsen", herausgegeben vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz.
Die Broschüre können Sie - hier - kostenlos downloaden.

Aufgaben

Das Verfahren vor einer Schiedsstelle dient dem Ziel, Rechtsstreitigkeiten durch eine Einigung der Parteien beizulegen. Die Schiedsstelle führt in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, über Ansprüche aus dem Nachbarrecht und über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre das Schlichtungsverfahren durch. Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten,
1. die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen;
2. die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben;
3. an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
(vgl. § 1 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz)

Kontakt
Friedensrichterin Sabine Melzer

Schiedsstelle Aue
Postfach 1652
08280 Aue-Bad Schlema
Telefon: 03771 / 2585459 (telefonisch erreichbar nur zu den Sprechzeiten)
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sprechzeiten

jeden Donnerstag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr bzw. nach Vereinbarung

Standort: Schneeberger Straße 13, 08280 Aue, Hintereingang neben Simmelmarkt

Die Schiedsstelle der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema ist örtlich zuständig für die Orte: Aue-Bad Schlema, Bockau, Zschorlau, Stützengrün, Schönheide, Lauter-Bernsbach, Eibenstock mit den Ortsteilen: Sosa, Wildenthal, Neidhardtsthal, Weiterglashütte. Blauenthal, Carlsfeld, Wolfgrün

Vor der Schiedsstelle können u. a. folgende
Sachverhalte verhandelt werden:

Die Schiedsstellen im Freistaat Sachsen werden ehrenamtlich von Friedensrichterinnen und Friedensrichtern geleitet. Sie sind zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, wie Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten, aber auch Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, sowie Privatdelikten des Strafrechtes, wie u.a. Beleidigung, Verstoß gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Rauschdelikte, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Verleumdung. Bei Privatklage-Delikten im Strafrecht ist bei einem Vergleich das Verfahren abgeschlossen, ohne dass eine Eintragung im Bundeszentralregister erfolgt. Kommt es zu keiner Einigung mit dem Antragsteller, hat dieser Anspruch auf eine "Sühnebescheinigung" gemäß § 380 StPO, diese ist Voraussetzung um Klage vorm Strafrichter führen zu können, wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse nicht bejaht.

 

 

 

 

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